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Definition: Rechtsgeschäft, einseitiges (vor § 104 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „einseitiges Rechtsgeschäft“:

Das einseitige Rechtsgeschäft erfordert nur eine Willenserklärung. Beispiel: Eigenhändiges Testament (§ 2247 BGB).

Fundstellen

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