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Definition: Vorsatz (§ 15 StGB)

7. Mai 2026
12 Kommentare

Definition

Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?

Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit dem Willen zur Verwirklichung des Tatbestands (voluntatives Element) in Kenntnis aller objektiven Tatumstände (kognitives Element) handelt.

Fundstellen

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