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Definition: Vorsatz (§ 15 StGB)
Definition
Was versteht man unter „Vorsatz“ (§ 15 StGB)?
Der Täter handelt vorsätzlich, wenn er mit dem Willen zur Verwirklichung des Tatbestands (voluntatives Element) in Kenntnis aller objektiven Tatumstände (kognitives Element) handelt.
Fundstellen
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