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Definition: Verdächtigen (§ 164 Abs. 1 StGB)

7. Mai 2026
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Definition

Definiere den Begriff „verdächtigen“ (§ 164 Abs. 1 StGB)!

Verdächtigen ist das Unterbieten oder Zugänglichmachen von Tatsachenmaterial, das einen Verdacht gegen eine bestimmte andere Person begründen oder einen schon bestehenden Verdacht verstärken kann.

Möglich durch ausdrückliche oder stillschweigende Äußerung (sog. Beweismittelfiktion) oder durch unechtes Unterlassen in Garantenstellung

Fundstellen

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