4,8(3.995 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Datenverarbeitungsvorgang (§ 263a Abs. 1 StGB)
9. Mai 2026
Definition
Definiere den Begriff „Datenverarbeitungsvorgang“ (§ 263a Abs. 1 StGB):
Ein Datenverarbeitungsvorgang ist ein automatisierter Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung durch Programme bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt werden.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!