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Definition: Tatsache (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Definition
Meinungen i.S.d. Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG umfassen Werturteile und Tatsachenbehauptungen. Definiere den Begriff Tatsachenbehauptung (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG):
Im Unterschied zu Werturteilen sind Tatsachenbehauptungen dem Beweis zugänglich. Tatsachenbehauptungen kennzeichnen eine objektive Beziehung zur Realität, wodurch sie wahr oder falsch sein können.
Fundstellen
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