Jurafuchs

4,7(7.202 mal geöffnet in Jurafuchs)

Definition: Film (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG)

7. Mai 2026
8 Kommentare

Definition

Definiere den Begriff „Film“ (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG):

Ein Film (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Var. 3 GG) ist jede Übermittlung von Gedankeninhalten durch Bilderreihen, die zur Projektierung bestimmt und zumeist mit einer Tonspur verbunden sind.

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:Jurafuchs
FacebookTwitterLinkedInInstagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!