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Definition: Ersatzvornahme
Definition
Was ist eine „Ersatzvornahme“?
Eine Ersatzvornahme liegt vor, wenn die Handlung durch einen Dritten im Auftrag der Vollzugsbehörde auf Kosten des Pflichtigen statt durch den Verpflichteten selbst vorgenommen wird.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
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