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Definition: Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)
Definition
In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?
Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung des freien Berufs anzusehen ist.
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