4,8(5.403 mal geöffnet in Jurafuchs)
Definition: Verkehrssicherungspflicht (§ 823 Abs. 1 BGB)
Definition
Was versteht man unter einer „Verkehrssicherungspflicht“ (§ 823 Abs. 1 BGB)?
Eine Verkehrssicherungspflicht ist die Pflicht desjenigen, der eine gefährliche Sache oder Einrichtung unterhält oder einen gefährlichen Verkehr eröffnet, dafür zu sorgen, dass hiervon keine Gefahren ausgehen.
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!