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Definition: Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB)

7. Mai 2026
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Definition

Wer ist Unternehmer i.S.d.§ 14 Abs. 1 BGB?

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (persönliches Kriterium), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts (sachliches Kriterium) in Ausführung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (funktionales Kriterium) handelt.

Der Unternehmerbegriff wird in § 14 Abs. 1 BGB legaldefiniert. Inhaltlich ist die Definition spiegelbildlich zum Verbraucherbegriff in § 13 BGB. Die Prüfung hat demnach parallel zu erfolgen.

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