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Definition: Verzögerungsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)

9. Mai 2026
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Definition

Was versteht man unter dem Begriff des Verzögerungsschadens (§ 280 Abs. 2 BGB)?

Einen Schaden, der ausschließlich auf der Verzögerung der Leistung beruht.

Liegt ein Verzugsschaden vor, kommt hierfür ein Schadensersatz neben der Leistung in Betracht. Damit ein Gläubiger den Ersatz des Verzugsschadens vom Schädiger verlangen kann, müssen neben § 280 Abs. 1 BGB die Voraussetzungen des § 286 BGB (Schuldnerverzug) erfüllt sein (§ 280 Abs. 2 BGB).

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