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Berechtigtes Interesse: Beseitigung des Rechtsscheins

einfach
schwer
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Behörde B nimmt die Gaststättenerlaubnis des Restaurantinhabers R zurück (§ 15 Abs. 1 GastG). B vergisst jedoch, die ausstellende Behörde auf dem Bescheid anzugeben. R will gerichtlich feststellen lassen, dass die Rücknahme nichtig ist.

Einordnung

Berechtigtes Interesse: Beseitigung des Rechtsscheins

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