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Antragsbefugnis im Dreipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherrin B bekommt die Baugenehmigung für ihr Traumhaus. Ihr Rivale R, der in einer anderen Stadt wohnt, bekommt zufällig davon mit. Da er der B ihr Eigenheim nicht gönnt, möchte er gerichtlich gegen die Baugenehmigung vorgehen und verhindern, dass B ihr Haus baut.
Einordnung
Antragsbefugnis im Dreipersonenverhältnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog)
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Richtiger Antragsgegner
A will ein Zeichen gegen die steigenden Bierpreise setzen und plant deshalb eine Demonstration vor dem Münchner Rathaus, die er ordnungsgemäß bei der Stadt München (M) anmeldet. M verbietet die Durchführung der Demonstration. A will gegen das Verbot vorgehen.
Beteiligten- und Prozessfähigkeit
A will ein Zeichen gegen die steigenden Bierpreise setzen und plant deshalb eine Demonstration vor dem Münchner Rathaus, die er ordnungsgemäß bei der Stadt München (M) anmeldet. M verbietet die Durchführung der Demonstration. A will gegen das Verbot vorgehen.