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Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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R betreibt eine Reitschule. Hierfür hat er bei Sattlerin S einen Sattel unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Als R nicht bezahlt, erstreitet S einen Titel und beantragt die Pfändung des Sattels.

Einordnung

Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)

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