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Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R betreibt eine Reitschule. Hierfür hat er bei Sattlerin S einen Sattel unter Eigentumsvorbehalt gekauft. Als R nicht bezahlt, erstreitet S einen Titel und beantragt die Pfändung des Sattels.
Einordnung
Pfändungsverbot vs. Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)
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