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Was ist eine verlängerte Drittwiderspruchsklage? (Einführungsfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
D ist empört. Sie hatte ihrer Schwester S ihren Plattenspieler geliehen und hat nun erfahren, dass dieser bei der Zwangsvollstreckung des G gegen S gepfändet und versteigert wurde. G hat den Erlös bereits erhalten. D möchte gerichtlich gegen G oder den Ersteigerer E vorgehen.
Einordnung
Was ist eine verlängerte Drittwiderspruchsklage? (Einführungsfall)
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 5 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. In den Fällen, in denen die Zwangsversteigerungen auch Auswirkungen auf einen (außenstehenden) Dritten hat, ist zunächst an die Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) zu denken.
2. Das Eigentum an einer Sache ist ein „die Veräußerung hinderndes Recht“ i.S.v. § 771 Abs. 1 BGB. Wäre Ds Drittwiderspruchsklage in Bezug auf den Plattenspieler damit zunächst statthaft?
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Drittwiderspruchsklage besteht, wenn die Zwangsvollstreckung schon begonnen hat und noch nicht beendet ist. Hat D ein Rechtsschutzbedürfnis?
4. D denkt, dass sie gegen E einen Anspruch auf Herausgabe des Plattenspielers hat und möchte diesen gerichtlich geltend machen. Wäre in diesem Fall ebenfalls eine Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) statthaft?
5. D möchte gerne eine verlängerte Drittwiderspruchsklage (= Klage auf Erlösherausgabe) gegen G erheben. Gibt es hierfür eine spezielle gesetzliche Regelung in § 771 ZPO?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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