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Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
einfach
schwer91 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Gerichtsvollzieherin G begibt sich zur Wohnung von Rentnerin R zur Sachpfändung. R ist Diabetikerin und hat eine Gehbehinderung. G will ihr Blutzuckermessgerät und ihr Auto pfänden.
Einordnung
Gesundheitliche Gründe (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)
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