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Allgemeines Sprachverständnis als Ausgangspunkt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Lawra (L) fährt nach der Uni mit ihrem Skateboard nach Hause. Nach einer scharfen Kurve fährt L versehentlich in den parkenden Porsche von Ferdinand Freiherr von und zu Lindenmulch (F). F meint, L hafte für den Schaden nach § 7 Abs. 1 StVG.
Einordnung
Allgemeines Sprachverständnis als Ausgangspunkt
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Warum reicht das allgemeine Sprachverständnis bei der juristischen Auslegung oft nicht aus?
Ferdinand Freiherr von und zu Lindenmulch (F) ist aus der Wannsee-Villa seiner Eltern in eine WG in Berlin gezogen. Nachbarin N klingelt eines Sonntagnachmittags bei F und „leiht“ sich ein Ei. Ein paar Tage später fragt F bei N nach, wann er sein Ei zurückbekomme.
Maximal möglicher Wortsinn als Grenze der Auslegung
Die Katze von Tierfreund T kommt bei einem Unfall mit A zu Tode. In seinem Schockzustand geht T zur Polizei und will A anzeigen, weil A sich nach § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht habe.