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"Ladungsfrist verpeilt" - Ratsbeschluss unter Verstoß gegen GO

einfach
schwer71 % lösen richtig
6. Juli 2026
15 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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In der Geschäftsordnung des Rates von Zoffenhausen (GeschO) ist eine Frist von zehn Tagen für die Ladung der Ratsmitglieder zur Ratssitzung bestimmt. Eine Ladungsfrist enthält das maßgebliche Kommunalgesetz nicht. Bürgermeister B hat die Ratsmitglieder jedoch erst neun Tage vor der Sitzung geladen. Die Ratsmitglieder fassen in der Sitzung munter zahlreiche wichtige Beschlüsse.

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