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Abgrenzung zur VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen: Standardfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
R möchte neben seinem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall mit Flachdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter der Maßgabe, dass ein Satteldach statt des Flachdachs gebaut wird.
Einordnung
Abgrenzung zur VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen: Standardfall
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Anfechtung eines behördlichen Verbots - Standardlösung Klagebefugnis (Adressatentheorie)
Bauherr B hat endlich sein 5-stöckiges Traumhaus fertig gebaut. Daraufhin erhält er von der Gemeinde G die Anordnung, sein Haus zu beseitigen. B versteht die Welt nicht mehr und will gegen die Anordnung gerichtlich vorgehen.
VA bereits erledigt
A hängt an seinem schrottreifen Auto. Da er es immer noch fährt, verbietet ihm die zuständige Behörde das Fahren mit dem Auto. A ist empört und möchte klagen. Am nächsten Tag fällt das Auto auseinander und ist unwiderruflich zerstört.