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Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K verlangt klageweise die Lieferung von Fenstern, die er bei B bestellt hat. B behauptet, er habe bereits geliefert und legt die von K unterschriebene Lieferquittung vor. K bestreitet nicht, die Quittung unterschrieben zu haben. Zeuge Z könne aber bestätigen, dass keine Lieferung erfolgt sei.
Einordnung
Überzeugungskraft bei Urkunden III: Fall
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