4,8(11.222 mal geöffnet in Jurafuchs)
Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf dem Hof der L steht eine alte Scheune, die mehr und mehr zerfällt, wobei auch immer wieder Bauteile auf den angrenzenden Fußweg stürzen. Behörde B erlässt eine sofort vollziehbarer Beseitigungsverfügung unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 5.000 Euro. Der Abriss durch eine Firma würde 15.000 Euro kosten. L steht kurz vor der Privatinsolvenz.
Einordnung
Ausnahmsweise Zwangsgeld bei vertretbarer Handlung
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Abgrenzung: Ersatzvornahme / unmittelbarer Zwang
Behörde B erlässt einen Bescheid, wonach A seine Diskothek schließen muss, und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Gleichzeitig droht sie für den Fall der Zuwiderhandlung die Versiegelung der Diskothek durch B innerhalb einer Woche an.
Problem: Zwangsgeldandrohung „auf Vorrat“
A bietet gewerblich an, Kinder auf Läuse zu untersuchen und zu behandeln. B meint, A bedürfe hierfür einer Erlaubnis. B untersagt daher As Tätigkeit, ordnet die sofortige Vollziehung an und droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro „für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ an.