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Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Gemeinde G erlässt gegenüber A einen Gebührenbescheid über die monatlichen Müllgebühren, die A innerhalb von zwei Wochen zahlen soll. Nach drei Wochen hat A immer noch nichts bezahlt. Der eifrige Sachbearbeiter S will das Geld schnell „eintreiben“.
Einordnung
Grundfall: Vollstreckung von Geldforderungen
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Fall: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung
D erhält einen rechtmäßigen, sofort vollziehbaren Bescheid, wonach sie den Betrieb ihres Restaurants einstellen muss. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Zwangsgeld in Höhe von 30.000 Euro angedroht. D will sich wehren.
Abwandlung: Isolierter Rechtsschutz gegen Androhung + Festsetzung
D stellt ihren Restaurantbetrieb, trotz sofort vollziehbarem, rechtmäßigen Bescheid nicht ein. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Zwangsgeld in Höhe von €30.000 angedroht. Behörde B setzt dieses nun fest. D will sich das nicht gefallen lassen.