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Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

einfach
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7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G hat eine titulierte Forderung gegen S. Auf Gs Antrag hin begibt sich der Gerichtsvollzieher zu S und pfändet deren Münzsammlung. Da S der Titel nicht zuvor oder zeitgleich zugestellt worden ist, legt sie Vollstreckungserinnerung ein. Kurz darauf erfolgt die Zustellung. ‌

Einordnung

Verstoß gegen allgemeine Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Heilung)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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