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Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A hat vor 15 Jahren ein baurechtswidriges Wochenendhaus im Außenbereich errichtet. Baubehörde B kennt die rechtswidrigen Umstände seit dieser Zeit und ist bisher nicht eingeschritten. Als Baubehörde B plötzlich den Abriss anordnet, beruft sich A auf Bestands- und Vertrauensschutz.
Einordnung
Vertiefung 4: Vertrauensschutz und Duldung
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Grundfall
A ist Eigentümer einer alten und baufälligen Villa. Behördenmitarbeiter B hat Zweifel, ob die Anforderungen an die Standsicherheit erfüllt werden und eine gefährdungsfreie Nutzung möglich ist. B fordert A daher auf, einen rechnerischen Standsicherheitsnachweis für die Villa vorzulegen.
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.