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Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)

einfach
schwer84 % lösen richtig
6. Juli 2026
6 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers G führt der Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsschuldner S eine Sachpfändung durch. S legt Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält die Pfändung jedoch für zulässig. ‌

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