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Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf Antrag des Vollstreckungsgläubigers G führt der Gerichtsvollzieher bei Vollstreckungsschuldner S eine Sachpfändung durch. S legt Vollstreckungserinnerung ein. Die mit der Sache befasste Richterin R hält die Pfändung jedoch für zulässig.
Einordnung
Tenor bei erfolgloser Schuldnererinnerung gegen Sachpfändung (Fall)
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