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Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)

inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer96 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die X-GmbH stellt Maschinen her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der X-GmbH. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Einordnung

Beschwerdefähigkeit von juristischen Personen des Privatrechts (Art. 19 Abs. 3 GG)

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