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Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K wurde bei einem Autounfall verletzt, den B fahrlässig verursacht hat. Er verlangt nun klageweise von B den Ersatz der Heilbehandlungskosten (€1.000) und Schmerzensgeld (€1.000) beim örtlich zuständigen Amtsgericht.
Einordnung
Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 1
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Ursprüngliche, objektive, kumulative Klagehäufung 2 (für jeden einzelnen Antrag wäre AG zuständig, zusammen LG) (Fall)
Kameramann K wurde von der Werbeagentur W zwei Mal für einen Videodreh engagiert. Als Vergütung waren jeweils €6.000 vereinbart. Obwohl W mit Ks Arbeit zufrieden war, weigert sie sich, K zu bezahlen. Daher erhebt K Klage beim örtlich zuständigen Landgericht auf Zahlung von €12.000.

Echte, eventuelle Klagehäufung
K hält den bei V gekauften Fernseher für mangelhaft und verlangt Nacherfüllung. Da V sich weigert, erhebt K Klage. Darin verlangt er Nacherfüllung und hilfsweise, falls er damit nicht durchdringt, Schadensersatz. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass eine Nacherfüllung unmöglich ist.