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Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Zur Vollstreckung eines titulierten Zahlungsanspruchs ist Gerichtsvollzieherin G bei Studentin S zur Sachpfändung. Im Schmuck der S hat G mehrere wertvolle Ringe gefunden, die sie pfänden möchte: einen Ehering, einen Freundschaftsring und einen Verlobungsring.
Einordnung
Was sind „Trauringe“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 7 ZPO)?
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