4,9(9.416 mal geöffnet in Jurafuchs)
Grundpfandrecht als Interventionsrecht - Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband einer Hypothek fällt, § 865 Abs. 1, 2 iVm Grundpfandrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Landwirt L hat bei der Bank B einen Kredit in Höhe von €100.000 aufgenommen. Als Sicherheit hat er B eine Hypothek an seinem Hofgrundstück bestellt. Gläubiger G hat einen bereits titulierten Zahlungsanspruch gegen L und lässt bei L einen Traktor pfänden. B erhebt Drittwiderspruchsklage.
Einordnung
Grundpfandrecht als Interventionsrecht - Pfändung einer Sache, die in den Haftungsverband einer Hypothek fällt, § 865 Abs. 1, 2 iVm Grundpfandrecht
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Zuständigkeit
D (wohnhaft in Düsseldorf) leiht dem S (wohnhaft in Stuttgart) eine Heimkinoanlage (Wert: €8.000). G wohnt in Gelsenkirchen und hat eine titulierte Forderung in Höhe von €11.000 gegen S. G lässt daher bei S die Heimkinoanlage pfänden. D will sich gegen die Pfändung wehren.

Rechtsschutzbedürfnis
G verklagt S erfolgreich auf Zahlung von €10.000. Er lässt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilen und kündigt gegenüber S schriftlich an, er werde dessen Auto pfänden, sollte S nicht freiwillig zahlen. Das Auto gehört tatsächlich D. D hatte es S nur geliehen.