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Fall, in dem der allg. Handlungsfreiheit neben dem speziellen Freiheitsrecht eine Auffangfunktion zukommt (bei Deutschen-Grundrecht und Nichtdeutschem Grundrechtsträger)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die südafrikanische Staatsbürgerin S ist nach Hamburg gezogen und will dort ihrem Beruf als Psychotherapeutin weiter nachgehen. Hierfür beantragt sie eine Erlaubnis nach dem Psychotherapeutengesetz. In der Durchführungsverordnung zu dem Gesetz wird eine Erlaubniserteilung an Ausländer verboten.
Einordnung
Fall, in dem der allg. Handlungsfreiheit neben dem speziellen Freiheitsrecht eine Auffangfunktion zukommt (bei Deutschen-Grundrecht und Nichtdeutschem Grundrechtsträger)
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Örtliche Zuständigkeit - Tatort
T verprügelt O am Münsteraner Hauptbahnhof.
Abgrenzung Regelungsbereich und Schutzbereich:
Krawallmacher K nimmt mit Hunderten von weiteren Randalierern an einer Demonstration zur Abschaffung des StGB teil, die unfriedlich verläuft. K setzt während des Demonstrationszuges unter anderem parkende Autos in Brand. Die Polizei spricht daraufhin gegenüber K unter anderem einen Platzverweis aus.