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Berechtigtes Interesse: Unklare bzw. umstrittene Rechtslage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bauherr B und die Gemeinde G streiten sich über ein von B geplantes Bauvorhaben. Während B der Meinung ist, dass das Vorhaben genehmigungsfrei ist, ist G der Ansicht, dass es genehmigungsbedürftig ist. B will das vor dem Verwaltungsgericht klären lassen.
Einordnung
Berechtigtes Interesse: Unklare bzw. umstrittene Rechtslage
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