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Drittschutz im Rahmen von §§ 34, 35 BauGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Rentnerin R wohnt in der Gemeinde G. Es existiert kein Bebauungsplan. Im weiteren Umfeld von R gibt es viele Wohnhäuser, ein paar kleinere Läden und einen Handwerksbetrieb. Investorin I baut ohne Baugenehmigung einige hundert Meter entfernt von R eine große Fabrik.
Einordnung
Drittschutz im Rahmen von §§ 34, 35 BauGB
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Wirtschaftsverwaltungsrechtlicher Konkurrentenstreit (Konkurrentengleichstellungsklage)
Die in der Gemeinde G ansässigen A-Werke haben wirtschaftliche Schwierigkeiten. G gewährt A eine großzügige Subvention. Die ebenfalls in G ansässigen B-Werke befinden sich in einer ähnlichen Situation und wollen aus Gründen der Gleichberechtigung auch subventioniert werden.
Exkurs: Negative Konkurrentenklage
Nicht weit von As Kneipe „Legal High Spirits“ eröffnet B die Kneipe „Actio libera in causa“. A duldet keine Konkurrenz und will verhindern, dass B seine Kneipe betreibt.