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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zuhause zerstören. Da ihm der E-Scooter zu schwer zum Tragen ist, fährt er damit zunächst nach Hause.
Einordnung
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Bereicherungsabsicht Rechtswidrigkeit 1
O schuldet T aus einem Vertrag noch € 500. T hat keine Lust mehr zu warten. Deshalb zwingt er O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm das Geld zu übergeben.

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zerstören. Zu Hause angekommen, findet er das „Teil“ doch praktisch und behält es zur weiteren Nutzung.