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Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

U möchte ein kleines Wohngebäude in einem Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans errichten. Der Bebauungsplan setzt die Art der baulichen Nutzung als reines Wohngebiet fest. Das Vorhaben des U entspricht den Festsetzungen dieses Plans und die Erschließung ist gesichert.
Einordnung
Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
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