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Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G betreibt ein Restaurant. Aufgrund mangelnder Einhaltung der Hygienevorschriften erlässt Behörde B eine Schließungsanordnung gegenüber G und ordnet die sofortige Vollziehung dieser an. G legt Widerspruch bei B ein.
Einordnung
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO (Einführungsfall)
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