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Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland

inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
19 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die in Frankreich ansässige B-SNC (OHG des französischen Rechts) stellt Maschinen in Bochum her. Die zuständige Umweltbehörde findet die Maschinen umweltverschmutzend und schließt kurzerhand den Betrieb der B-SNC in Bochum ein. Diese sieht sich in ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Einordnung

Beschwerdefähigkeit juristischer Personen mit Sitz im EU-Ausland

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