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Religiöse Erziehung II (Drittwirkung / Kollision von Grundrechten)
Sachverhalt
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Werbung für die eigene Religion 1: Standardfall angelehnt an salafistische "Lies"-Kampagne in Innenstädten
Angehörige einer fundamentalistisch-muslimischen Glaubensgemeinschaft verteilen Ausgaben des Korans in der Fußgängerzone von P-Stadt und verwickeln anders- oder nicht gläubige Passanten in Gespräche, um diese zu werben. Bürgermeister B verbietet die Aktion.
Werbung 2: Tabak für Kirchenaustritt
Katholik K sitzt wegen Diebstahls im Gefängnis. Den Protestantismus hält er für einen Irrweg und verspricht seinen protestantischen Mit-Häftlingen Tabak, wenn sie aus der evangelischen Kirche austreten. Wärter W unterbindet das Werben des K.