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Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung – Kostenbeschluss gegenüber altem Beklagten vorhanden
K hat E auf Zahlung von €800 verklagt. Noch vor Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt er einen Beklagtenwechsel. Statt E soll F Beklagter sein. E ist damit nicht einverstanden, F jedoch schon. Bezüglich Es Kosten ergeht ein Kostenbeschluss. F wird antragsgemäß verurteilt.

Parteiänderung wegen Todesfall - keine anwaltliche Vertretung
Vermieter V erhält schon seit einigen Monaten keine Mietzahlungen mehr für seine an die Eheleute E und F vermietete Wohnung. Deshalb verklagt er beide auf Zahlung der Miete. Kurz darauf verstirbt V jedoch. Sein Sohn S ist Alleinerbe.