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Grundfall: Schutzpflichtendimension der Grundrechte 1 (bipolares Verhältnis)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Umweltaktivistin K wird auf Veranstaltungen über Monate vom rechtsradikalen, gewaltbereiten R beschimpft, bedroht und tätlich angegangen. Im Internet kündigt R an, K „hängen“ zu wollen. R taucht regelmäßig vor Ks Wohnhaus auf. K bittet die Polizei um Schutz.
Einordnung
Grundfall: Schutzpflichtendimension der Grundrechte 1 (bipolares Verhältnis)
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Grundfall: Schutzpflichtendimension der Grundrechte 2 (bipolares Verhältnis)
M ist Mitarbeiter der Müll-Verbrenn-GmbH. Diese möchte Kosten sparen. Sie kündigt ihre alten Büroräume und bringt ihre Mitarbeiter fortan im akut einsturzgefährdeten Haus des Geschäftsführers G unter. M hat Angst um sein Leben und bittet die Polizei, etwas zu unternehmen.

Grundfall zur mittelbaren Drittwirkung / Ausstrahlung der Grundrechte ins Privatrechtsverhältnis
Publizist P stellt sein Verlagsangebot radikal um: Er verlegt nur noch Ernährungsbücher mit dem Themenschwerpunkt Steinzeit-Diät. Da er „Konflikte“ befürchtet, entlässt er fristlos alle Vegetarier und Veganer, so auch Veganer V, der dagegen klagt. Arbeitsgericht A verkennt die Bedeutung der Weltanschauungsfreiheit grundlegend und weist Vs Klage ab.