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Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K hat gegen V einen Eigentumsverschaffungsanspruch. Zu dessen Sicherung soll für K eine Vormerkung bestellt werden. Wegen eines Mangels bei der Bewilligung entsteht die Vormerkung aber nicht. K tritt nun seinen Eigentumsverschaffungsanspruch an den gutgläubigen G ab.
Einordnung
Gutgläubiger Zweiterwerb der Vormerkung - Streitstand: Argumente I
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Wenn (wie hier) die zu sichernde Forderung besteht, die Vormerkung aber wegen Mängeln bei ihrer Bestellung nicht entstanden ist, ist fraglich, ob die Vormerkung dennoch bei Abtretung des gesicherten Anspruchs kraft guten Glaubens erworben werden kann.
2. Im Einklang mit der Literaturansicht könnte man gegen einen gutgläubigen Zweiterwerb anführen, dass die Vormerkung bereits kein dingliches Recht ist, wie durch § 892 Abs. 1 S. 1 BGB vorausgesetzt.
3. Allerdings schützt auch § 892 BGB analog nur den gutgläubigen rechtsgeschäftlichen Erwerb. Könnte daher gegen einen gutgläubigen Zweiterwerb der Vormerkung sprechen, dass der Vormerkungsübergang kraft Gesetzes (analog § 401 BGB) und nicht durch Rechtsgeschäft erfolgt?
4. Zudem könnte für die Anerkennung des gutgläubigen Zweiterwerbs einer Vormerkung ein gewisses praktisches Bedürfnis (Verkehrsfähigkeit der Vormerkung) bestehen. Spricht dies gegen eine analoge Anwendung von § 892 BGB?
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Gutgläubiger, lastenfreier Zweiterwerb einer Vormerkung
E verkauft ihr Grundstück an B. Zugunsten von B wird eine Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen. Zur Eigentumsübertragung kommt es nie. 2014 verkauft E das Grundstück an Z, ebenfalls gesichert mit einer Auflassungsvormerkung. Anfang Mai 2017 wird Bs Vormerkung fälschlich aus dem Grundbuch gelöscht. Mitte Mai 2017 verkauft Z das Grundstück an K und überträgt K ihre Vormerkung. Im Juni 2017 lässt B gegen die Löschung ihrer Vormerkung einen Widerspruch eintragen. Im März 2018 wird K als Eigentümer eingetragen.

Bedürfnis der Verkehrsfähigkeit der Vormerkung – Beispiel: Kettenveräußerung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an K auf. Zur Sicherung des Auflassungsanspruchs wird für K eine Vormerkung bestellt. Wegen finanzieller Schwierigkeiten verkauft K das Grundstück an E und tritt ihm seinen Auflassungsanspruch ab.