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Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf Ks Klage hin wird B zur Zahlung von €500 an K verurteilt. B bezahlt direkt nach Urteilsverkündung. Als K dennoch die Zwangsvollstreckung einleitet, erhebt B Vollstreckungsabwehrklage. Gleichzeitig verlangt er Titelherausgabe. Die Vollstreckungsabwehrklage hat Erfolg.
Einordnung
Vollstreckungsabwehrklage + gleichzeitige Titelherausgabeklage
Prüfungsschema
Neben einer Vollstreckungsabwehrklage kann der Kläger in objektiver Klagehäufung (§ 260 ZPO) eine Leistungsklage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels erheben. In welcher Reihenfolge sind die nachfolgenden Prüfungspunkte zu prüfen?
- Zulässigkeit
- Statthaftigkeit nach/neben Vollstreckungsabwehrklage
- Zuständigkeit des angerufenen Gerichts
- Rechtsschutzbedürfnis
- Begründetheit
- Anspruchsgrundlage: § 371 BGB analog
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel wurde bereits für unzulässig erklärt
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