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Beschwerdefähigkeit von locker zusammenhängenden Personengemeinschaften (z.B. Bürgerinitiativen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die schon länger bestehende Bürgerinitiative B will den Bau einer neuen Flughafenlandebahn verhindern. Der Vorsitzende der B lässt Flyer erstellen, die zum gewaltsamen Protest aufrufen. Die Polizei beschlagnahmt die Flyer vor ihrer Verteilung.
Einordnung
Beschwerdefähigkeit von locker zusammenhängenden Personengemeinschaften (z.B. Bürgerinitiativen)
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