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Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Z und U streiten sich in unmittelbarer Nähe einer viel befahrenen Straße. In ihrer Wut auf U stößt Z diese auf die Straße. U erleidet dadurch einige Prellungen und bleibt verletzt auf Höhe des Mittelstreifens liegen. Herannahende Autos können ihr knapp ausweichen.
Einordnung
Körperverletzung „mittels“ einer das Leben gefährdenden Behandlung
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Schwerpunkt auf den subjektiven Tatbestand: Vorsatz
Der körperlich weit überlegene T schlägt O mit der Faust und voller Wucht gegen den Schädel, sodass dieser bewusstlos wird. Daraufhin zieht er O auf den Boden und beginnt, ihn mit weiteren Tritten und Schlägen zu misshandeln. T will dem O so eine Lektion erteilen, ihn aber nicht in Lebensgefahr bringen.
Einführung/Grundfall
Während der Weihnachtsfeier kommt es zwischen den beruflich miteinander konkurrierenden T und O zu einem Streit. T schlägt mithilfe eines Barhockers mehrfach auf alle Körperteile des O ein. Die massiven Schläge führen dazu, dass O auf dem rechten Auge zu 98% unheilbar erblindet.