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Drittwiderspruchsklage – Tenor
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K hat ihre Goldkette im Wert von €500 bei ihrem Freund F vergessen. Sie wird bei der von B gegen F betriebenen Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer titulierten Forderung in Höhe von €2.000 gepfändet. Das Gericht hält die Drittwiderspruchsklage der K für zulässig und begründet.
Einordnung
Drittwiderspruchsklage – Tenor
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