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Phishing-Mails
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T versendet E-Mails mit einem Link zu einer gefälschten und täuschend ähnlich wirkenden Sparkassen Website, in denen sie die Empfänger dazu auffordert, sich mit ihren Zugangsdaten anzumelden (sog. Phishing-Mails). Als Aussteller aus der Mail geht die Sparkasse Berlin hervor.
Einordnung
Phishing-Mails
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Abgrenzung zur Datenlüge
Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.
Einstiegsfall: Urkundenunterdrückung
Jurastudent T begibt sich zur Strafrechtsklausur in den Hörsaal. Dort trifft er Kommilitonin O. Diese prahlt damit, dass sie mindestens 20 Lehrbücher gelesen habe. T wird das zu bunt - nach der Klausur schnappt er sich die Klausur der O und fackelt diese ab, um O zu schaden.