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Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S wurde von M mit dem Auto angefahren und erhebt Schadensersatzklage gegen M und gegen G, den er für den Halter des Fahrzeugs hält. Er bemerkt erst danach, dass er Ms Nachnamen in der Klage falsch geschrieben hat und, dass nicht G, sondern H der Halter ist. Er möchte die Klage entsprechend ändern.
Einordnung
Gewillkürter Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Rubrumsberichtigung / Zustimmung des alten Beklagten?
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Die Berichtigung von Ms Nachnamen stellt eine Parteiänderung dar.
2. Die Umstellung der Klage auf den Beklagten H anstelle des Beklagten G stellt eine Parteiänderung dar.
3. H muss dem gewillkürten Beklagtenwechsel zustimmen oder das Gericht muss ihn für sachdienlich halten (§§ 263, 267 ZPO analog).
4. Es bedarf niemals der Zustimmung des alten Beklagten zu einem Beklagtenwechsel.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Rubrumsberichtigung – Verortung in der Klausur
K möchte die B-GmbH verklagen, weil diese ihre vertragliche Verpflichtung ihm gegenüber nicht erfüllt hat. In seiner Klageschrift gibt er zwar die korrekte Adresse der B-GmbH an, benennt sie jedoch als B-OHG. Eine B-OHG existiert nicht. K möchte dies nun berichtigen lassen.

Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der §§ 263, 267 ZPO analog und/oder § 269 Abs. 1 ZPO, Beispiel Beklagtenwechsel
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