Jurafuchs

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Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall

einfach
schwer69 % lösen richtig
7. Mai 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Matilda (M) möchte auf ihrem Grundstück in der kleinen ländlichen Gemeinde G (10.000 Einwohner) ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Die nähere Umgebung stellt einen Ortsteil i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB dar. Zwischen Ms Grundstück und dem zuletzt mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück liegt eine unbebaute Parzelle. ‌

Einordnung

Ende des Bebauungszusammenhangs: Grundfall

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