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Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (Verfälschung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T bestellt an der Fleischtheke im Supermarkt allerlei Waren für €40. Dort wird ein Abrechnungszettel an die Verpackung geheftet, dessen Endsumme der Kassierer an der Kasse abrechnet. Da T knapp bei Kasse ist, ersetzt er auf dem Weg zur Kasse die 4 durch eine 2.
Einordnung
Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (Verfälschung)
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Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (störende Einwirkung?)
Sparfuchs T ist in der Obstabteilung des Supermarktes angelangt. Auch hier gibt es Einsparpotenzial. T schnappt sich ein Kilo Bananen und legt diese auf die Waage des Supermarktes, wobei er das Obst leicht anhebt. Dadurch wird am Ende nur ein Preis für 250 Gramm Bananen berechnet.
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.