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Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Erwin E hat zu Lebzeiten ein Grundstück erworben und ist als Eigentümer dieses Grundstücks im Grundbuch eingetragen. Mittlerweile ist E verstorben. A ist Alleinerbin des E.
Einordnung
Unrichtigkeit des Grundbuchs – Einstiegsfall
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Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) - Einstiegsfall
G leidet unter einer akuten Psychose. A weiß dies nicht und einigt sich mit G darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück auf G übergehen soll (§§ 873, 925 BGB). Das Grundbuchamt hat nach Prüfung der formalen Beurkundung der Willenserklärungen den G als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen.
Voraussetzungen des Anspruchs (Überblick)
G hat mangels wirksamer Einigung (§§ 873, 925 BGB) kein Eigentum an As Grundstück erworben. Dennoch wurde G im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. A begehrt nun von G die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung (§ 19 GBO). G lehnt dies ab.