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Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - Fall 3
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Melli (M) plant die Errichtung eines großflächigen Einkaufszentrums auf einem im unbeplanten Innenbereich liegenden Grundstück der Stadt L. Das Grundstück ist außerhalb der Innenstadt angesiedelt. Der Stadtkern von L zeichnet sich wiederum durch Branchenvielfalt aus und erfüllt eine in gewissem Umfang auch auf das weitere Umland bezogene Versorgungsfunktion. Durch die Verwirklichung von Ms Vorhaben würde es im Stadtkern zu Kaufkraftabflüssen von mindestens 30 % kommen.
Einordnung
Keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche - Fall 3
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